Steuertipps
Petra Reisner
FinanzOnline — Umstieg auf 2‑Faktoren-Authentifizierung ab 01. Oktober 2025
Februar 2025
Ab 01.10.2025 ist ein Einstieg ins FinanzOnline nur mehr mit einer so genannten 2‑Faktoren-Authentifizierung möglich.
Ab Oktober brauchen Sie neben Ihren Zugangsdaten für FinanzOnline auch noch einen zweiten Bestätigungsschritt um das Sicherheitsniveau zu erhöhen.
Am einfachsten funktioniert dies mit der ID Austria, da diese bereits das Kriterium der 2‑Faktoren-Authentifizierung erfüllt.
Sollten Sie noch keine ID Austria haben, empfehlen wir diese in den vielen Registrierungsbehörden (Gemeindeämter, Passämter, etc.) sich zu holen.
Freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Februar 2025
Mit einer freiwilligen und bis zu einem Höchstbetrag beliebigen Einzahlung kann die gesetzliche Pension um einen Steigerungsbetrag erhöht werden. Die Möglichkeit besteht für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Freiberufler. Was ist zu beachten?
Die SVS bietet die Möglichkeit einer freiwilligen Höherversicherung in der Pensionsversicherung
• Ziel ist die Erhöhung der Pension.
• Voraussetzung ist eine bestehende Pflichtversicherung
• Die Höhe der Beiträge und der Einzahlungszeitpunkt können frei gewählt werden. Es gibt jedoch eine Jahreshöchstgrenze, die im Jahr 2024 € 12.120,00 beträgt.
• Der besondere Steigerungsbetrag (der Betrag um den die Pension durch die zusätzliche Zahlung erhöht wird) ist zu 75 % steuerfrei. Die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert.
• Auswirkung: je früher eine Einzahlung erfolgt, umso größer ist die Auswirkung. Beispiel: eine 35jährige Person zahlt über 10 Jahre jährlich 3.000 ein. Der Kapitaleisatz beträgt somit 30.000. Bei einem Ruhestand ab 65 Jahren beträgt die monatliche Mehrpension 264,30 (Auszahlung 14 Mal).
Eine einmalige Zahlung von € 1.000 im Alter von 20 Jahren ergibt eine monatliche (14x) Mehrpension von € 14,70 ab 65 Jahren.
Wird die einmalige Einzahlung von € 1.000 im Alter von 60 geleistet, so bewirkt das eine monatliche (14x) Mehrpension von € 5,00.
• Die Einzahlung ist steuerlich nicht absetzbar. Das heißt sie stellt keine Betriebsausgabe dar. (Bis 2016 konnten diese Beträge als Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden).
Sozialversicherungswerte 2025
Januar 2025
Nachfolgend finden Sie einen Auszug der wichtigsten SV-Werte für das Kalenderjahr 2025
Echte und freie Dienstnehmer:innen (ASVG)
Höchstbeitragsgrundlage:
täglich: € 215,00
monatlich: € 6.450,00
jährlich: € 90.300,00
jährlich für Sonderzahlungen: € 12.900,00
monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen: € 7.525,00
Geringfügigkeitsgrenze:
monatlich: € 551,10
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 826,65
Gewerbetreibende und neue Selbständige (GSVG/FSVG)
Mindestbeitragsgrundlage / Versicherungsgrenze:
monatlich € 551,10
jährlich: € 6.613,20
Höchstbeitragsgrundlage:
monatlich: € 7.525,00
jährlich: € 90.300,00
Pendlerpauschale/-euro bei mehreren Arbeitsstätten
Januar 2025
Einem Steuerpflichtigen steht im Kalendermonat höchstens ein Pendlerpauschale/-euro im vollen Ausmaß zu.
PENDLERPAUSCHALE/-EURO BEI MEHREREN ARBEITSSTÄTTEN
Die Pendlerpauschale/-euro steht unter bestimmten Voraussetzungen (Wegstrecke, öffentliche Verkehrsmittel) für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zu.
Sollte jemand mehrere Arbeitsstätten haben und die Pendlerpauschale/-euro bei Dienstgeber A bereits voll ausgenutzt sein, so steht keine weitere Pauschale zu.
Die Pendlerpauschale/-euro ist jedenfalls mit dem vollem Betrag für die gesamte Wegstrecke aller Dienstverhältnissen gedeckelt.